
Aus technischen beziehungsweise witterungsbedingten Gründen kann es zu Zeitverschiebungen kommen. Die Grundstückeigentümer werden gebeten, alle Kammern der Kläranlage so frei zu machen, dass eine ungehinderte und leichte Klärschlammabfuhr erfolgen kann.
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Quelle: www.Amt-Suedangeln.de